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Dazugehören!

Manche finden erst als Erwachsene Kontakt zur Kirche. Andere sind zwar getauft, aber ausgetreten, möchten aber den Austritt rückgängig machen. Wieder andere gehören einer anderen Konfession an und wollen Mitglied der evangelischen Kirche werden. Hier finden Sie Informationen zu Eintritt, Wiedereintritt und Übertritt.

Mithelfen

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau dankt allen, die sich engagieren und die kirchliche Arbeit auch finanziell unterstützen – durch die Kirchensteuer, oder durch Spenden und Kollekten. Durch ihren finanziellen Beitrag helfen die Mitglieder, dass die Kirche ihren Auftrag erfüllen kann: die christliche Botschaft in Wort und Tat weiterzugeben, Menschen in Freud und Leid zu begleiten, Orientierung und inneren Halt zu vermitteln, Gemeinschaft erfahrbar zu machen und zu einer Kultur der Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft beizutragen.

 

Eintreten

Die Taufe begründet die Zugehörigkeit zum Volk Gottes und in der Folge zur sichtbaren Kirche. Bei einem Übertritt aus einer anderen Konfession wird die Taufe deswegen nicht wiederholt.

Wer noch nicht getauft ist und Mitglied der evangelischen Kirche werden möchte, wird nach einer Einführung in die christliche Lehre getauft. Ein Pfarrer gibt Ihnen gerne Auskunft über Möglichkeiten einer solchen Einführung, zum Beispiel im Rahmen eines Glaubensseminars.

 

Wiedereintreten

Wer aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, aber wieder eintreten möchte, kann diesen Schritt bei jedem Pfarrer vollziehen, oder sich an eine Kircheneintrittstelle wenden. Vor dem Wiedereintritt ist das Gespräch mit einem Pfarrer vorgesehen. Dabei geht es um die Vergewisserung, dass der Eintritt eine bewusste Entscheidung ist.

Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

 

Übertreten

Wer einer anderen christlichen Konfession angehört und in die evangelische Kirche eintreten will, muss zuvor aus der bisherigen Kirche austreten. Die Taufe wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt. Sofern der Eintretende nicht getauft ist, geschieht die Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe. Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das zwölfte Lebensjahr erreicht hat.

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