Wir segnen Lebensstationen
Der Herr segne dich und behüte dich… (4. Mose 6,24)
Eines der wichtigsten Segenszeichen ist das Sakrament der Taufe. Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen, sollte ein Elternteil der evangelischen Kirche angehören. Auch Paten müssen Mitglied der Kirche sein. Wer nicht in Strinz-Margarethä, Niederlibbach, Oberlibbach und Hambach zu Hause ist, braucht für die Taufe oder auch für das Patenamt eine Bescheinigung seiner Kirchengemeinde.
Wenn Sie sich als Erwachsener taufen lassen möchten, sollten Sie vorher einen Taufkurs besuchen. Bitte setzen Sie sich mit unseren Pfarrern Stefan Rexroth oder Dr. Jürgen Noack in Verbindung.
Die zweite ‚segensträchtige‘ Lebensstation ist die Konfirmation. Sie ist das bewusste eigene „Ja“ der Jugendlichen, die als Kinder getauft worden sind, zum Glauben und zur Gemeinschaft der Glaubenden, der Kirche. Voraussetzung dafür ist der Konfirmandenunterricht. Jugendliche, die den Konfirmandenunterricht besuchen möchten, aber noch nicht getauft sind, können im Verlauf der Konfirmandenzeit getauft werden und ihr iegenes „Ja“ zur Taufe sagen.
Bei einem Brautpaar, das für seine Ehe den Segen Gottes erbitten und die kirchliche Trauung feiern möchte, muss mindestens einer der Partner der evangelischen Kirche angehören. Gehört einer der Ehepartner der katholischen Kirche an, kann eine ökumenische Trauung gefeiert werden. Sofern Sie nicht in unseren Kirchengemeinden zu Hause sind, brauchen Sie auch dafür eine Bescheinigung Ihrer Heimatkirchengemeinde.
Um eventuelle Terminschwierigkeiten zu vermeiden, setzen Sie sich bitte frühzeitig vor dem von Ihnen angedachten Trautermin mit Pfarrer Stefan Rexroth oder Pfarrer Dr. Jürgen Noack in Verbindung.
Auch Traujubiläen wie die Silberne oder Goldene Hochzeit feiern wir gerne mit Ihnen in der Kirche.
Zum Jubiläum der Goldenen Konfirmation am Palmsonntag und der damit verbundenen Segnung laden die Kirchengemeinden alle zwei Jahre alle Jubilare, die in Strinz-Margarethä oder Niederlibbach konfirmiert wurden, ein. Wer nicht bei uns konfirmiert wurde, aber gerne an der Segenshandlung teilnehmen möchte, soll sich bitte im Pfarramt melden.
Im Fall einer Bestattung melden Sie sich bitte im Büro oder direkt bei Pfarrer Stefan Rexroth oder Pfarrer Dr. Jürgen Noack. Wenn eine Verstorbene oder ein Verstorbener nicht Mitglied der evangelischen Kirche war, kann eine Bestattung erfolgen, sofern Sie als Angehörige es wünschen und der Kirchenvorstand dem zustimmt.